Im Gegensatz zu gerichtlich beauftragten Gutachten folgt die Erstellung eines privat beauftragten Gutachtens einem klaren Prozess.
Zunächst erfolgt eine erste Einschätzung der Situation, gefolgt von einer eingehenden Untersuchung des Sachverhaltes und einer sorgfältigen Beweissicherung.
Erst wenn sich abzeichnet, dass die Ausarbeitung eines Gutachtens für den privaten oder gewerblichen Auftraggeber wahrscheinlich Vorteile bringt,
wird dieses auch tatsächlich erstellt.
In meiner Tätigkeit als Gutachter arbeite ich im Auftrag von Wohnungsgenossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen.
Unabhängig vom Auftraggeber steht dabei in jedem Fall die objektive, technisch-fachliche Begutachtung im Vordergrund.